Der eintritt des erwerbers einer immobilie in die mietvertraglichen rechte und pflichten erfolgt mit dessen eintragung im grundbuch. Bei veräußerung eines mietgrundstückes entstehen häufig probleme dahingehend dass die mieter in der übergangszeit des eigentumswechsels die miete an den falschen mietvertragspartner zahlen. Die mieter sind darlegungs und beweispflichtig dass dies der fall war bgh urteil vom 28.
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